Die Beratung ist für Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) in der Regel kostenlos. Die Schuldnerberatungsstellen vor Ort dürfen nur die im Landkreis/Stadt wohnenden Schuldner beraten.
Vorherige Anmeldung und Terminabsprachen sind in der Regel notwendig. Die Beratung ist von einer freiwilligen Entscheidung der Ratsuchenden geprägt.
Die DRK-Schuldnerberatung leistet uneigennützig Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
Für das Deutsche Rote Kreuz (DRK) steht der Mensch im Mittelpunkt der Arbeit. Gemäß dem DRK-Grundsatz der Menschlichkeit ist der Umgang mit den Ratsuchenden geprägt von Wertschätzung und Respekt.