Je länger der Zweite Weltkrieg andauert und je mehr Staaten sich daran beteiligen, desto mehr Soldaten geraten auf allen Seiten in Gefangenschaft. Auch die Zahl der Vermissten steigt unaufhörlich.
Während die Bestimmungen der Genfer Konvention auf den westlichen Kriegsschauplätzen überwiegend eingehalten werden und den Gefangenen ein Mindestmaß an Sicherheit gewähren, tobt der Vernichtungskrieg im Osten ohne jedes Regulativ. Die Sowjetunion hat die zweite Genfer Konvention von 1929, welche die Behandlung der Kriegsgefangenen detailliert regelt, nicht unterzeichnet. Was nun Millionen von Soldaten und Gefangenen auf allen Seiten schwer zu büßen haben.
Im Präsidium des DRK registriert das sogenannte "Amt S" die Kriegsgefangenen und versucht, den Verbleib von Vermissten und Verwundeten zu ermitteln. Es arbeitet mit der "Wehrmachtsauskunftstelle für Kriegerverluste und Kriegsgefangene" (WASt) zusammen, ebenso mit der Zentralagentur des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in Genf. Hinzu kommen die Landesnachforschungsdienste und Kreisnachforschungsstellen des Roten Kreuzes, denen in den letzten Kriegsjahren auch die Benachrichtigung der Angehörigen von Gefallenen obliegt. Außerdem wickelt das Amt S den Postverkehr von und mit Kriegsgefangenen ab.
Die Arbeit des Suchdienstes erfolgt weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit; menschliche Verluste sind ein Tabuthema. Listen werden, anders als im Ersten Weltkrieg, nicht herausgegeben, das ganze Ausmaß der Vermissten wie der Opfer überhaupt verheimlicht.