Bei zwei aufeinander aufbauenden Konferenzen in Den Haag wird die „Haager Landkriegsordnung“ beschlossen – ein weiterer Meilenstein des Völkerrechts.
Gustave Moynier (1826 – 1910) ist nicht nur Mitbegründer und langjähriger Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, sondern als Jurist auch einer der Väter des modernen Völkerrechts. Ein von ihm erarbeitetes Handbuch bildet die wichtigste Grundlage für das „Haager Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges“. Es wird 1899 auf der ersten Haager Friedenskonferenz beschlossen, bei der sich die Vertreter von 26 Staaten auf völkerrechtliche Bestimmungen im Kriegsfall einigen. Auf der Folgekonferenz 1907 werden diese Vorgaben dann nochmals erweitert und präzisiert.
Die Behandlung von Kriegsgefangenen nimmt darin breiten Raum ein. Der Postverkehr mit den Angehörigen und mit Hilfsorganisationen wird ebenso festgelegt wie die Einrichtung einer nationalen Auskunftsstelle über Gefangene. Diese ist gehalten, auf einem „Personalblatte die Matrikelnummer, den Vor- und Zunamen, das Alter, den Heimatort, den Dienstgrad, den Truppenteil, die Verwundungen, den Tag und Ort der Gefangennahme, der Unterbringung, der Verwundungen und des Todes sowie alle besonderen Bemerkungen“ zu verzeichnen. So soll die einheitliche Erfassung und Weiterleitung der für eine Identifizierung wichtigsten Informationen gewährleistet und ein respektvoller Umgang mit den Gefangenen ermöglicht werden: „Sie sollen mit Menschlichkeit behandelt werden.“ Der Russisch-Japanische Krieg von 1904/05 dient dabei als Präzedenzfall.
Seither bildet die Haager Landkriegsordnung zusammen mit den Bestimmungen der Genfer Konvention eine der tragenden Säulen des humanitären Völkerrechts. Das sich auch über hundert Jahre später vor immer neue Herausforderungen gestellt sieht. Dieses Video des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz illustriert die Bedeutung von weltweit verbindlichen Regelwerken für den Kriegsfall.