Am 9. November 1989 fällt die Berliner Mauer. Menschen aus Ost und West liegen sich glücklich in den Armen, sie jubeln vor Freude und stoßen auf die neu gewonnene Freiheit an. Kurz darauf startet die Bundesregierung ein Sofortprogramm, das die medizinische Versorgung der Bevölkerung in der ehemaligen DDR sichern soll. Das DRK ist daran wesentlich beteiligt. 1400 Altenheime werden mit medizinischen Verbrauchsgütern in regelmäßigen Abständen beliefert. Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge für den Behindertensport werden ausgeliefert. Bald kommt es auf allen Ebenen zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Ost und West.
Da es nach den Statuten der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung in jedem Land nur eine nationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaft geben kann, ist mit der Wiedervereinigung auch der Weg zur Einheit des DRK vorgezeichnet. Ein organisatorischer Zusammenschluss der beiden Gesellschaften erfordert aber zunächst, dass die zentralistische Ost-Organisation in rechtlich selbstständige Landesverbände umstrukturiert und der begrenzte Aufgabenkatalog den Satzungsbestimmungen des DRK der Bundesrepublik angepasst wird. Am 8. November 1990 wird die Auflösung des Dachverbandes und die Aufnahme der Landesverbände der neuen Bundesländer in das DRK der Bundesrepublik Deutschland vertraglich festgesetzt. Damit ist der Grundstein für die seitdem erfolgreich verlaufende gemeinsame Arbeit gelegt.
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf nimmt „die Schaffung einer vereinigten Rotkreuzgesellschaft mit Genugtuung zur Kenntnis“ und erkennt sie am 1. Mai 1991 offiziell als nationale Hilfsgesellschaft Deutschlands an.